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Die wichtigsten Funktionen im Überblick

Alle Aufgaben im Shopfloor Management -
digital unterstützt mit den Funktionen von ValueStreamer®.

Warum ValueStreamer®?

ValueStreamer® als digitales Führungsinstrument unterstützt bei der kontinuierlichen Verbesserung von Prozessen und der Optimierung von Zusammenarbeit.

USE CASES

Mit digitalem Shopfloor Management optimieren Sie Prozesse in allen Unternehmensbereichen. Erfahren Sie mehr über die Anwendungsfälle.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Consulting & Cloudbedingungen

 

Consulting-leistungen

- STAND 11/2021 -

§ 1   Geltungsbereich

1.1 Für die Consultingleistungen der Staufen.ValueStreamer GmbH gelten diese nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit nicht durch Ergänzungen oder Änderungen schriftlich etwas anderes vereinbart worden ist. Eine stillschweigende Änderung schriftlicher Vereinbarungen ist ausgeschlossen.

 

§ 2   Unsere Leistungen

2.1. Wir unterstützen unabhängig und weisungsfrei unseren Kunden als Dienstleistung. Ein konkreter Erfolg wird weder geschuldet, noch garantiert. Der Kunde entscheidet in alleiniger Verantwortung über die von uns vorgeschlagenen Maßnahmen, und zwar auch dann, wenn wir die Maßnahmen des Kunden begleiten.

2.2. Unsere Tätigkeit für den Kunden richtet sich nach dem schriftlich erteilten Auftrag. Wir werden den Kunden jedoch darauf aufmerksam machen, wenn sich die Notwendigkeit von zusätzlichen oder ergänzenden Tätigkeiten ergeben sollte. In einem solchen Fall der Auftragserweiterung fordert dann der Kunde zusätzliche oder ergänzende Tätigkeiten an oder nimmt diese entgegen.

2.3. Wir führen keine rechts- oder steuerberatenden Tätigkeiten als Vertragsinhalt aus.

2.4. Die Weitergabe unserer Ausarbeitung für den Kunden an Dritte bedarf unserer vorherigen Zustimmung und erfolgt ausschließlich im Interesse unseres Kunden.

 

§ 3   Mitwirkungspflicht des Kunden

3.1. Die vom Kunden uns mitgeteilten Informationen bzw. das zur Verfügung gestellte Material liegt unserer Tätigkeit zugrunde, wobei wir davon ausgehen, dass dies für die vereinbarte Beratung vollständig und richtig ist. Wir sind nicht verpflichtet, die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Ordnungsmäßigkeit dieses Materials zu überprüfen. Dies gilt auch dann, wenn wir Plausibilitätsprüfungen oder Wertermittlungen vornehmen, die auf der Grundlage der vom Kunden übermittelten Informationen basieren.

3.2. Der Kunde bestimmt einen Projektleiter / Ansprechpartner, der bevollmächtigt ist, für alle im Zusammenhang mit unserer Beratung anfallenden Tätigkeiten rechtswirksame Erklärungen abzugeben und/ oder von uns entgegenzunehmen.

3.3. Der Kunde stellt sicher, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen für die Erfüllung unseres Beratungsauftrages an seinem Geschäftssitz sichergestellt sind, damit ein möglichst ungestörtes und zügiges Arbeiten an dem Beratungsauftrag ermöglicht wird. Dies gilt insbesondere für die Bereitstellung von Mitarbeitenden und Räumlichkeiten sowie der Datenverarbeitungs- und Telekommunikationseinrichtungen, die für die Tätigkeit erforderlich sind.

3.4. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungsverpflichtungen nicht oder nicht vollständig nach, so sind wir nach vorheriger schriftlicher Ankündigung berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. In diesem Falle können wir entweder die bis zum Kündigungszeitpunkt erbrachten tatsächlichen Leistungen in Rechnung stellen oder stattdessen die vereinbarte Gesamtvergütung abzüglich der durch die vorzeitige Beendigung ersparten Aufwendungen.

3.5. Vereinbarte Beratungstermine können bis 21 Tage vor Realisierung kostenfrei verschoben werden. Kurzfristigere Verschiebungen werden mit 50 % des Honorarsatzes abgerechnet. Im Falle einer Verschiebung durch den Kunden wird Staufen bemüht sein, Reisekosten und Spesen zu vermeiden, bzw. bereits getätigte Buchungen kostenfrei zu stornieren. Wo dies nicht oder nur teilweise möglich ist, werden wir unvermeidbare Kosten, bzw. auch Stornokosten abrechnen.

 

§ 4   Zahlungsbedingungen

4.1. Unsere Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Zugang bei unserem Kunden fällig. Bei Pauschalpreisprojekten erlauben wir uns, Abschlagszahlungen in angemessener Höhe anzufordern.

4.2. Zahlt der Kunde nach erfolgter Zahlungserinnerung nicht innerhalb der gesetzten Frist, können wir Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB verlangen.

4.3. Sämtliche Preise sind Nettobeträge und gelten zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer sowie gegebenenfalls anfallenden lokalen Steuern.

4.4. Bei Zahlungsverzug nach erfolgter Zahlungserinnerung sind wir ohne vorherige Ankündigung berechtigt, unsere Tätigkeiten einzustellen. Ein dadurch entstandener oder gegebenenfalls entstehender Schaden ist von uns nicht zu ersetzen. Dies gilt auch bei eventueller Zahlungsunfähigkeit des Kunden. Wir behalten uns vor, weitere Verzugskosten geltend zu machen.

4.5. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder solchen Forderungen aufrechnen, die zu Forderungen von Staufen im Gegenseitigkeitsverhältnis stehen. Er darf gegen Staufen gerichtete Ansprüche nicht abtreten; Staufen kann in jedem Fall durch Leistung an den Kunden erfüllen (§ 354 a HGB). Ein Zurückbehaltungsrecht kann sich nur auf Ansprüche aus diesem Vertrag stützen. Diese Einschränkung gilt aber nicht, wenn die der Geltendmachung des Zurückbehaltungsrechts zugrunde lieg enden Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

 

§ 5   Haftung

5.1. Wir übernehmen keine Haftung oder Gewährleistung für den Erfolg von uns empfohlener Maßnahmen beim Kunden, und zwar auch dann nicht, wenn wir die Umsetzung abgestimmter oder empfohlener Maßnahmen begleiten.

5.2. Wir haften gegenüber unseren Kunden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Vertragliche Haftungsansprüche uns gegenüber verjähren zwölf Monate nach abgeschlossener Leistungserbringung.

5.3. Sofern wir im Rahmen unserer Beratungstätigkeit E-Learning-Angebote erbringen, erhält jeder Teilnehmer auf Kundenseite einen persönlichen Zugang. Die Nutzung des E-Learning-Angebots (Software, Lerninhalt usw.) ist auf diesen Teilnehmer und auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt. Eine Weitergabe der Zugangsdaten an Dritte ist untersagt.

 

§ 6   Vertraulichkeit

6.1. Alle Unterlagen, die wir im Rahmen unserer vorgenannten Tätigkeit an den Kunden weitergeben, dien en ausschließlich der Projektzielerreichung und können in diesem Rahmen hausintern vom Kunden genutzt und vervielfältigt werden.

6.2. Wir verpflichten uns, auch nach Beendigung unserer Tätigkeit über alle Informationen, die uns im Zusammenhang mit unserer Beratungstätigkeit bekanntgegeben worden sind, Stillschweigen zu bewahren. Wir haben jedoch das Recht, unsere Tätigkeit für den Kunden zu eigenen Werbezwecken zu verwenden, es sei denn, dass uns der Kunde dies schriftlich vor Beginn unserer Tätigkeit untersagt hat.

6.3. Wir sind befugt, im Rahmen der Zweckbestimmung unserer Tätigkeit uns anvertraute personenbezogene Daten unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen zu verarbeiten. Eine Weitergabe an Dritte ist uns untersagt.

6.4. Wir werden alle im Verlauf der Beratung bekannt gewordenen internen Betriebsinformationen vertraulich behandeln.

 

§ 7   Geistiges Eigentum

7.1. Der Kunde darf die im Rahmen unserer Dienstleistung von uns erstellten Berichte, Aufstellungen und Arbeitsmaterialien nur für die vereinbarten Konsultationen im Rahmen des Vertrages verwenden. Abweichungen hiervon bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung.

 

§ 8   Datenschutz

8.1. Wir verpflichten uns, die anwendbaren gesetzlichen Datenschutzvorgaben, insbesondere das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zu beachten. Sofern wir in Kontakt mit personenbezogenen Daten kommen, werden wir diese im Sinne von § 11 Abs. 3 BDSG nur im Rahmen der Weisung des Kunden erheben, verarbeiten und nutzen.

 

§ 9   Abwerbeverbot

9.1. Der Kunde und wir sind verpflichtet, während unserer Tätigkeit und 24 Monate danach gegenseitig keine Mitarbeiter abzuwerben.

 

§ 10   Schlussbestimmungen/ Gerichtsstand

10.1. Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus der Vertragsbeziehung ist Köngen. Das Recht der Bundesrepublik Deutschland ist anwendbar.

10.2. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen der Vertragsbeziehungen mit dem Kunden ungültig sein oder werden, so wird die Rechtswirksamkeit der übrigen Regelungen der Vertragsbeziehungen nicht berührt. In diesem Falle verpflichten sich die Vertragsschließenden, eine rechtswirksame Regelung zu vereinbaren, die dem Sinn und Zweck der wirtschaftlichen Zielsetzungen der unwirksamen Klausel am nächsten kommt. Dies gilt auch entsprechend, falls die Vertragsbeziehung eine regelwidrige Lücke enthält, die durch eine ergänzende Vertragsauslegung zu schließen ist.

 

 

CLOUDBEDINGUNGEN FÜR SOFTWAREÜBERLASSUNG UND -PFLEGE

 

Die nachfolgenden Bedingungen gelten für das Angebot von Software as a Service („SaaS“)-Leistungen durch die Staufen.ValueStreamer GmbH, Blumenstraße 5, 73257 Köngen, („Staufen.ValueStreamer“ oder "SVS") an den Kunden.
Es wird zwischen den allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Standardnutzung der Software ValueStreamer® und den AGBs für die Nutzung des 30 Tage Free Trial der Software ValueStreamer® unterschieden.

 

1. AGBs für das 30 Tage Free Trial der software ValueStreamer® 

- STAND 06/2023 -

 

§ 1  Staufen. ValueStreamer GmbH stellt dem Vertragspartner im Rahmen der Registrierung für einen Zeitraum von 30 Tagen die Standardsoftware "ValueStreamer" für Testzwecke ohne Berechnung einer SaaS Gebühr zur Verfügung.

§ 2  Ein Anspruch auf die Nutzung eines kostenlosen Probeabos (auch Sandbox bzw. Free Trial bezeichnet) besteht nicht.

§ 3  Die Dauer des Testzeitraums beträgt, soweit bei der Anmeldung nicht abweichend vereinbart, 30 Tage.

§ 4  Der Testzeitraum beginnt automatisch mit dem Übersenden der Zugangsdaten zum ValueStreamer Login durch die Staufen.ValueStreamer GmbH.

§ 5  Der Testzeitraum endet nach 30 Tagen automatisch.

§ 6  Die Set Up Gebühr in Höhe von 2.000 € entfällt. 

§ 7  Sofern der Vertrag nicht bis zum letzten Tag der Testphase vom Vertragspartner gekündigt wird, geht die kostenlose Testphase automatisch in einen Vertrag mit einer Mindestlaufzeit von 12 Monaten zum Preis von monatlich 999 € über (Mandant S mit 50 Nutzern). Die Kündigungsfrist während der Mindestlaufzeit beträgt einen Monat zum Laufzeitende; danach verlängert sich der Vertrag automatisch jeweils um ein Jahr zum Preis von derzeit monatlich 999 € (kündbar jeweils ein Monat zum Ende des laufenden Vertrags). 

§ 8  Jedem Unternehmen steht nur ein Testzeitraum zu. Auf Anfrage bei der Staufen.ValueStreamer GmbH kann der Testzeitraum jedoch im Rahmen des Ermessens von der SVS verlängert werden.

§ 9  Die vom Vertragspartner während des Testzeitraums erfassten und verarbeiteten Daten werden, sofern nicht anders vereinbart, nach Ablauf des Testzeitraums für bis zu 3 Monate vom Anbieter gespeichert, um dem Vertragspartner eine zusätzliche Bedenkzeit einzuräumen und eine Rückkehr zu erleichtern. Nach Ablauf dieser Frist werden, die bis zu diesem Zeitpunkt verarbeiteten Daten des ValueStreamer Nutzers vollständig entfernt.

§ 10  Der Anbieter behält sich das Recht vor, die Dauer der Testphase und den Funktionsumfang der Services während der Testphase einzuschränken. Dies gilt vor allem bei unverhältnismäßiger Nutzung, die den üblichen Umfang übersteigt.

§ 11  Der Vertragspartner stellt den Anbieter für die Dauer des Testzeitraums von jeglichen, aus diesem Vertrag hervorgehenden und über die gesetzliche Produkthaftung hinausgehenden, Ansprüchen frei. 

§ 12  Die Staufen.ValueStreamer GmbH ist berechtigt, den Nutzern jederzeit nutzungs-, bzw. lizenzbezogene Informationen in Form von Emails, Anrufen und Ähnlichem ohne vorherige Ankündigung zu übermitteln.

 

 

2. AGBS für die Standardnutzung der software ValueStreamer® 

- STAND 03/2020 -

 

§ 1   Geltung, Anwendungsbereich

1.1. Der Vertrag kommt zustande, indem der Kunde das Angebot von Staufen.ValueStreamer unverändert annimmt. Mit der Annahme erklärt sich der Kunde mit dem Einbezug dieser Cloudbedingungen einverstanden.

1.2. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, sie werden von Staufen.ValueStreamer ausdrücklich schriftlich anerkannt. Die widerspruchslose Durchführung von Leistungen durch Staufen.ValueStreamer bedeutet keine Anerkennung von Geschäftsbedingungen des Kunden.

§ 2   Bereitstellung der Software

2.1. Staufen.ValueStreamer stellt dem Kunden die Möglichkeit zur Nutzung der SaaS-Leistungen über ein Webinterface bereit (im Folgenden „Software“). Es erfolgt keine Softwareüberlassung.

2.2. Staufen.ValueStreamer führt auf Wunsch des Kunden für dessen Mitarbeiter eine entgeltliche Ersteinweisung in die Benutzung der Software durch.

§ 3   Pflichten des Kunden

3.1. Der Kunde hat sich über die wesentlichen Funktionsmerkmale der Software zu informieren und trägt das Risiko, ob diese seinen Wünschen und Bedürfnissen entspricht; über Zweifelsfragen hat er sich vor Vertragsschluss durch Mitarbeiter von Staufen.ValueStreamer beraten zu lassen.

3.2. Die Herstellung der für die Nutzung der Software erforderlichen Voraussetzungen, insbesondere einer hinreichenden Internetverbindung, liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden.

3.3. Der Kunde erhält für die Nutzung der Software einen Administrator-Zugang. Mit diesem ist er in der Lage, weitere Accounts für die Benutzer anzulegen.

3.3.1. Der Kunde ist verpflichtet, die ihm zugeordneten Nutzungs- und Zugangsberechtigungen geheim zu halten.

3.3.2. Der Kunde ist verpflichtet, Staufen.ValueStreamer unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugte Dritte Kenntnis von ihm zugeordneten Nutzungs- und Zugangsberechtigungen haben.

3.3.3. Der Kunde wird zudem seine Nutzungs- und Zugangsberechtigungen unverzüglich ändern, bzw. von Staufen.ValueStreamer ändern lassen, wenn er vermutet, dass unberechtigte Dritte von ihnen Kenntnis erlangt haben.

3.4. Der Kunde versichert, dass er die Software nicht für Inhalte nutzt, deren Bereitstellung, Veröffentlichung und Nutzung gegen geltendes Recht, insbesondere Strafrecht, Urheberrechte, Marken- und kennzeichnungsrechte und/oder Persönlichkeitsrechte verstößt.

3.5. Der Kunde weist jeden Benutzer, den er anlegt, auf vorstehende Verpflichtungen hin.

3.6. Mitwirkung des Kunden

3.6.1. Der Kunde ist verpflichtet, Staufen.ValueStreamer bei der Durchführung der vereinbarten Leistungen angemessen zu unterstützen.

3.6.2. Die Parteien werden versuchen, Mitwirkungspflichten des Kunden im Vorfeld des Vertragsschlusses zeitlich festzulegen. Sollte dies den Parteien nicht möglich sein, wird Staufen.ValueStreamer den Kunden mit angemessener Frist im Voraus zur Erbringung der notwendigen Mitwirkungspflichten auffordern. Kommt der Kunde seiner Mitwirkungspflicht trotz zeitlicher Festlegung oder rechtzeitiger Aufforderung durch Staufen.ValueStreamer nicht fristgerecht nach, ist Staufen.ValueStreamer für die Zeit des Verzugs des Kunden von ihren Pflichten frei. Alle Fristen verlängern sich automatisch um die Zeit des Verzugs des Kunden zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit. Weitere Rechte von Staufen.ValueStreamer wegen des Verzugs des Kunden bleiben unberührt.

§ 4   Subunternehmer

4.1. Staufen.ValueStreamer ist berechtigt, sich bei der Ausführung von Leistungen ganz oder teilweise Subunternehmern zu bedienen.

4.2. Staufen.ValueStreamer wird den Kunden auf Wunsch über die eingesetzten Subunternehmer informieren.

§ 5   Einräumung von Rechten, Rechte Dritter

5.1. Der Kunde ist berechtigt, die Software mit höchstens der im Angebot festgelegten Anzahl von Benutzern (nachfolgend "Named User“) zu nutzen. Der Kunde legt fest, welche Anwender den Zugang zur Software erhalten und dadurch als Named User gelten. Der Kunde ist berechtigt, die Zuordnungen eines Accounts zu einem Named User zu ändern; die Änderung einer Zuordnung ist maximal einmal im Kalenderquartal möglich und zulässig.

5.2. Der Kunde erhält unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung das nicht ausschließliche, nicht übertragbare, räumlich unbeschränkte und zeitlich auf die Laufzeit des Vertrags befristete, widerrufliche Recht, die Software für seine internen Geschäftszwecke inklusive Dokumentation im vertraglich vereinbarten Umfang zu nutzen.

5.3. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Nutzungsmöglichkeit der Software Dritten zu überlassen. Die Überlassung an verbundene Unternehmen im Sinne von §§ 15 ff. AktG ist zulässig, wenn dies im Angebot ausdrücklich vermerkt ist.

5.4. Staufen.ValueStreamer ist berechtigt, die Nutzung der vertragsgegenständlichen Software, in der Regel einmal jährlich, zu überprüfen. Staufen.ValueStreamer darf insbesondere die Anzahl der Nutzer überprüfen, denen Staufen.ValueStreamer die Möglichkeit einräumt, auf die Software zuzugreifen. Der Kunde ist verpflichtet, bei der Durchführung solcher Überprüfungen in angemessener Weise mit Staufen.ValueStreamer zusammenzuarbeiten. Die Kosten der Überprüfung trägt der Kunde, wenn die Überprüfung eine nicht vertragsgemäße Nutzung ergibt. Staufen.ValueStreamer darf das Recht zur Überprüfung an Dritte übertragen.

5.5. Rechte Dritter

5.5.1. Staufen.ValueStreamer gewährleistet, dass die Software frei von Rechten Dritter ist, und stellt den Kunden von Ansprüchen Dritter inklusive der Kosten der Rechtsverteidigung nach RVG frei. Die Freistellung setzt voraus, dass der

5.5.1.1. Kunde Staufen.ValueStreamer unverzüglich schriftlich über eine Inanspruchnahme in Kenntnis setzt,

5.5.1.2. Kunde keine rechtlich relevanten Handlungen gegenüber dem Dritten vornimmt, insbesondere sich nicht ohne schriftliche Zustimmung von Staufen.ValueStreamer außergerichtlich vergleicht, ein Anerkenntnis abgibt oder Handlungen vornimmt, die dem gleichkommen,

5.5.1.3. Kunde Staufen.ValueStreamer bei einer rechtlichen Verteidigung gegenüber dem Dritten im notwendigen Umfang unterstützt, insbesondere durch Bereitstellung von Informationen und

5.5.1.4. Kunde Staufen.ValueStreamer die Möglichkeit einräumt, die Strategie der Rechtsverteidigung festzulegen und umzusetzen, insbesondere durch Auswahl der Anwälte und Verfassung von Schriftsätzen. Hierzu wird der Kunde die notwendigen Erklärungen abgeben und Vollmachten erteilen. Staufen.ValueStreamer wird die berechtigten Interessen des Kunden bei der Rechtsverteidigung angemessen berücksichtigen.

5.5.2. Staufen.ValueStreamer wird bei entgegenstehenden Rechten Dritter auf eigene Kosten angemessene Anstrengungen unternehmen, damit der Kunde die Software weiterhin nutzen kann. Dazu kann Staufen.ValueStreamer

5.5.2.1. dem Kunden die für die weitere Nutzung erforderlichen Rechte verschaffen oder

5.5.2.2. die Software so abändern, dass ohne eine Einschränkung ihrer Nutzbarkeit und ohne Änderung der Leistungspflichten von Staufen.ValueStreamer Rechte Dritter nicht mehr berührt werden.

Ist Staufen.ValueStreamer zu einer solchen Abhilfe nicht in der Lage, kann Staufen.ValueStreamer den Vertrag für die Zukunft kündigen. Weitergehende Rechte des Kunden bleiben unberührt.

§ 6   Verfügbarkeit der Software

6.1. Staufen.ValueStreamer stellt die Software mit einer Verfügbarkeit von 99,5% pro Monat zur Verfügung. Für die Berechnung der Verfügbarkeit werden Ausfallzeiten von jeweils vollen Minuten berücksichtigt.

6.2. Die Verfügbarkeit ist gegeben, wenn die Software innerhalb des Rechenzentrums, in dem Staufen.ValueStreamer die Software betreibt, auf Anfragen reagiert und das Rechenzentrum über das Internet erreichbar ist.

6.3. Wartungsarbeiten, die zu einem nicht vermeidbaren Ausfall der Software führen, werden bei der Berechnung der Verfügbarkeit nicht berücksichtigt. Staufen.ValueStreamer wird entsprechende Wartungsarbeiten mit einer angemessenen Frist im Voraus ankündigen. Ausfallzeiten, die durch technische Probleme oder sonstige Probleme verursacht werden, die nicht in unmittelbaren Einflussbereich von Staufen.ValueStreamer liegen, werden ebenfalls nicht berücksichtigt.

§ 7   Supportleistungen

7.1. Staufen.ValueStreamer unterstützt den Kunden bei der Nutzung der Software durch einen Help Desk und Fehlerbehebung. Nicht zu den vertraglichen Unterstützungsleistungen von Staufen.ValueStreamer zählen insbesondere folgende Leistungen („zusätzliche Leistungen“):

7.1.1. Unterstützungsleistungen außerhalb der in § 9.1 angegebenen Zeiten.

7.1.2. Unterstützungsleistungen, die nur beim Kunden erbracht werden können.

7.1.3. Leistungen hinsichtlich der Interoperabilität der Software mit Software von Drittherstellern.

7.1.4. Leistungen, die durch nicht ordnungsgemäße Behandlung und/ oder durch Obliegenheitsverletzungen des Kunden, beispielsweise Nicht-Beachtung der Anwenderdokumentation (z.B. Bedienungsfehler), erforderlich werden.

7.1.5. Leistungen für Hardware, Betriebssysteme, Netzwerke oder für Software von Drittherstellern.

7.2. Zusätzliche Leistungen erbringt Staufen.ValueStreamer nur gegen gesonderte Vergütung; es besteht für Staufen.ValueStreamer keine Verpflichtung diese zu erbringen.

7.3. Staufen.ValueStreamer erbringt die Leistungen jeweils für die aktuellste Version der Software. Dies betrifft insbesondere kundenseitig zu installierende Komponenten wie Schnittstellen zur Anbindung von Drittsystemen.

§ 8   Fehlerbehebung

8.1. Ein Fehler ist gegeben, wenn die Software bei vertragsgemäßer Nutzung nicht die in der Softwarebeschreibung genannten Eigenschaften aufweist. Bei Auftreten eines Fehlers unternimmt Staufen.ValueStreamer eine oder mehrere der folgenden Handlungen:

8.1.1. Staufen.ValueStreamer erteilt dem Kunden per E-Mail oder per Telefon eine Handlungsanweisung zur Fehlerbeseitigung durch den Kunden.

8.1.2. Staufen.ValueStreamer nimmt Korrekturen an der Software vor, die den Fehler abstellen.

8.1.3. Soweit eine Fehlerbeseitigung für Staufen.ValueStreamer nicht mit vertretbarem Aufwand möglich ist, kann Staufen.ValueStreamer zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten dem Kunden auch Möglichkeiten zur Umgehung des Fehlers aufzeigen.

8.2. Ist Staufen.ValueStreamer mit der Fehlerbehebung innerhalb einer angemessenen Frist mehr als zwei Mal (2x) nicht erfolgreich, ist der Kunde zur Minderung oder zur Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt. Ein Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund besteht jedoch nur bei erheblichen Mängeln und wenn Staufen.ValueStreamer keinen Workaround aufgezeigt hat

8.3. Staufen.ValueStreamer wird – wenn und soweit dies durch eine der ergriffenen Maßnahmen zur Fehlerbeseitigung erforderlich ist – die Dokumentation zur Software aktualisieren bzw. eine neue Dokumentation erstellen und diese dem Kunden auf dem üblichen Weg zur Verfügung stellen.

8.4. Zur Fehlermeldung hat der Kunde Staufen.ValueStreamer Fehler und Störungen unter Angabe der näheren Umstände ihres Auftretens, Auswirkungen und mögliche Ursachen mitzuteilen, alle von Staufen.ValueStreamer zur Fehlerdiagnose und –Behebung benötigten Informationen und Unterlagen soweit verfügbar zur Verfügung stellen und die von Staufen.ValueStreamer zur Fehlerdiagnose und –Behebung erteilten Hinweise zu befolgen.

§ 9   Help Desk

9.1. Staufen.ValueStreamer erbringt die Unterstützungsleistungen nach diesem Vertrag innerhalb ihrer Geschäftszeiten werktags (Montag bis Freitag) zwischen 9 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 17 Uhr mit Ausnahme von bundeseinheitlichen und baden-württembergischen Feiertagen sowie von Heiligabend (24. Dezember) bis Silvester (31. Dezember).

9.2. Das Helpdesk kann Anfragen in deutscher und englischer Sprache beantworten.

9.3. Der Kunde richtet eine Kontaktstelle für Staufen.ValueStreamer ein, die der Kunde mit einem Mitarbeiter besetzt, der über vertiefte Kenntnisse der Software (Administratorenkenntnisse) verfügt und in der Lage ist, die notwendigen Informationen weiter zu geben und die von Staufen.ValueStreamer ggf. erteilten Hinweise zu befolgen („Key User“). Der Key User muss hinreichend bevollmächtigt sein, über im Zusammenhang mit der Durchführung des Vertrags aufkommende Fragen zu urteilen und zu entscheiden.

9.4. Ausschließlich die durch den Kunden für das System benannten Key User sind berechtigt, den Help Desk zu kontaktieren. Einen Support für einen weitergehenden Nutzerkreis oder eine weitere Themenabdeckung muss der Kunde eigenständig realisieren.

9.5. Reaktionszeiten des Help Desk

9.5.1. Der Help Desk hat folgende Reaktionszeiten

Problemklasse Stufe Beschreibung Reaktionszeit

1

Kritisch Totalausfall der Software 2h
2 Erheblich Erhebliche Störung einer Funktion, kein Workaround vorhanden 4h
3 Normal Störung einer Funktion, Workaround vorhanden 8h
4 Anfrage kein Fehler, sondern Verbesserungswunsch des Kunden 16h

 

9.5.2. Anfragen der Klasse 4 werden vom Staufen.ValueStreamer (bzw. deren Dienstleister) als Wünsche betrachtet. Die Entscheidung der Umsetzung und Aufnahme in das Standardprodukt liegt bei Staufen.ValueStreamer.

9.5.3. Die Reaktionszeiten finden nur dann Anwendung, wenn die Meldung über die dafür von Staufen.ValueStreamer bereitgestellte Email-Adresse eingeht. Anrufe auf den Anrufbeantworter bzw. E-Mails an das Postfach einzelner Mitarbeiter von Staufen.ValueStreamer sind nicht ausreichend. Bei den Problemklassen 1 und 2 sollte in dringenden Fällen eine Meldung über die Support-Adresse durch einen Anruf beim Kundenmanager ergänzt werden, um eine schnelle Reaktion zu ermöglichen.

§ 10  Fristen, Termine

10.1. Fristen und Termine für die Durchführung von Leistungen durch Staufen.ValueStreamer sind nur verbindlich, wenn sie von den Parteien schriftlich ausdrücklich vereinbart werden.

10.2. Die Fristen und Termine verlängern sich automatisch um die Zeit der Behinderung zuzüglich einer angemessen Wiederanlaufzeit, wenn

10.2.1. der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig nachkommt oder

10.2.2. sonstige Hindernisse auftreten, die Staufen.ValueStreamer nicht zu vertreten hat.

10.3. Staufen.ValueStreamer wird den Kunden unabhängig von der Art einer Behinderung sofort über deren Umstand und die daraus möglicherweise entstehende Behinderung informieren.

§ 11   Haftung

11.1. Staufen.ValueStreamer haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Verletzung einer Garantie, bei Ansprüchen des Kunden aus dem Produkthaftungsgesetz sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung (z.B. Produktsicherheitsgesetz) für alle verursachten Schäden unbeschränkt.

11.2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Staufen.ValueStreamer nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. In diesen Fällen ist die Haftung auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Eintritt bei Verträgen der vorliegenden Art typischerweise gerechnet werden musste, beschränkt. Als vertragswesentliche Pflicht im vorgenannten Sinn ist eine solche Pflicht zu verstehen, die für die Erreichung des Vertragszwecks wesentlich ist oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Der vorhersehbare, vertragstypische Schaden ist ein solcher, der bei einem üblichen Schadensverlauf typischerweise zu erwarten ist.

11.3. In den Fällen des § 11.2 gehen die Parteien davon aus, dass der vorhersehbare, vertragstypische Schaden maximal dem Betrag entspricht, den der Kunde für die Leistungen von Staufen.ValueStreamer in den sechs Monaten vor dem Eintritt des Schadensereignisses gezahlt hat.

11.4. Die verschuldensunabhängige Haftung von Staufen.ValueStreamer bei anfänglichen Mängeln ist ausgeschlossen. Staufen.ValueStreamer haftet insoweit nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

11.5. Im Übrigen ist die Haftung von Staufen.ValueStreamer ausgeschlossen.

11.6. In den Fällen von § 11.1 gilt die gesetzliche Verjährung. Im Übrigen verjähren Schadensersatzansprüche des Kunden innerhalb von zwölf (12) Monaten ab Kenntnis, spätestens aber zehn (10) Jahre nach ihrer Entstehung.

11.7. Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten im gleichen Sinne auch für die Mitarbeiter und Organe von Staufen.ValueStreamer.

§ 12   Geheimhaltung

12.1. Die der jeweils anderen Partei im Rahmen der Durchführung des Vertrags mitgeteilten oder zur Kenntnis gelangten Informationen, Erkenntnisse, Ergebnisse, Daten und Unterlagen (im Folgenden als „Geheimhaltungsbedürftige Informationen“ bezeichnet) unterliegen der Geheimhaltung, unabhängig davon, wie diese verkörpert, auf welche Art und Weise die Weitergabe oder die Kenntnisnahme erfolgt (z.B. auch per unverschlüsselter E-Mail) oder ob sie ausdrücklich als geheimhaltungsbedürftig (z.B. „vertraulich“ oder „geheim“) gekennzeichnet sind.

12.2. Dazu gehören insbesondere

12.2.1. Know-how, Schutzrechte, Source Code und sonstiges geistiges Eigentum bzw. sonstige Arbeitsergebnisse, welche im Rahmen des Vertrages und/oder dessen Durchführung weitergegeben werden,

12.2.2. andere, nicht öffentlich zugängliche Informationen, die die jeweilige Partei im Rahmen des Vertrags und/oder dessen Durchführung erlangt.

12.3. Die Parteien verpflichten sich, die Geheimhaltungsbedürftigen Informationen im Sinne eines Geschäftsgeheimnisses nach dem GeschGehG geheim zu halten und nur für Zwecke dieses Vertrages und dessen Durchführung sowie nur in den in diesem Vertrag vorgesehenen Grenzen zu verwenden. Ihre unternehmensinterne Offenlegung ist auf das für die Durchführung des Vertrages erforderliche Maß zu beschränken („need-to-know“).

12.4. Die Parteien haben alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um zu verhindern, dass Geheimhaltungsbedürftige Informationen Dritten zugänglich werden.

12.5. Die Parteien sind verpflichtet, sicherzustellen, dass ihre Angestellten und Personen, die in Kenntnis der Geheimhaltungsbedürftigen Informationen kommen, entsprechend der vorliegenden Regelungen zur Geheimhaltung verpflichtet sind. Im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten werden diese Pflichten auch für die Zeit nach dem Ausscheiden den Mitarbeitern der jeweiligen Partei auferlegt.

12.6. Die Pflicht zur Geheimhaltung und Nichtverwertung der Geheimhaltungsbedürftigen Informationen entfällt, soweit diese

12.6.1. der jeweiligen Partei vor der Mitteilung nachweislich bekannt waren oder

12.6.2. der Öffentlichkeit vor der Mitteilung bekannt oder allgemein zugänglich waren oder nach der Mitteilung ohne Verschulden der jeweiligen Partei bekannt werden oder

12.6.3. im Wesentlichen Informationen entsprechen, die der jeweiligen Partei zu irgendeinem Zeitpunkt von einem berechtigten Dritten offenbart oder zugänglich gemacht wurden.

12.7. Die Geheimhaltungspflichten bleiben nach Ende der Laufzeit des Vertrags, unabhängig von der Art der Beendigung, bis zum Ablauf von weiteren drei (3) Jahren in Kraft.

12.8. Als Dritte im Sinne dieser Vorschrift gelten nicht die mit einer der Parteien im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen.

§ 13   Datenschutz

13.1. Die von den Parteien im Rahmen des Vertrages bereitgestellten personenbezogenen Daten, insbesondere die Kontaktdaten (insbesondere Telefonnummer, Telefaxnummer, E-Mail-Adresse), werden von der jeweils anderen Partei zum Zwecke der Bereitstellung und Durchführung der Leistungen verarbeitet. Die Parteien sind verpflichtet, die von Zeit zu Zeit bereitgestellten Informationen gemäß Art. 13, 14 GDPR an ihre Mitarbeiter unverzüglich weiterzugeben.

13.2. Insoweit die Leistungen von Staufen.ValueStreamer eine Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO darstellen, schließen die Parteien eine separate Vereinbarung zur Auftragsvereinbarung ab.

§ 14   Abtretung

Die Abtretung oder Übertragung von Rechten und/oder Pflichten aus einem Vertrag durch den Kunden bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Staufen.ValueStreamer.

§ 15   Laufzeit, Kündigung

15.1. Die Laufzeit der des Vertrags beginnt mit der Bereitstellung des Administrator-Zugangs an den Kunden. Die Laufzeit endet nach der im Angebot angegebenen Dauer. Sollte im Angebot nichts anderes vereinbart sein, verlängert sie sich jeweils um ein (1) weiteres Jahr, wenn der Vertrag nicht durch eine Partei mit einer Kündigungsfrist von (3) drei Monaten vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird.

15.2. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für Staufen.ValueStreamer insbesondere vor, wenn

15.2.1. der Kunde schwerwiegend gegen seine vertraglichen Pflichten verstößt, insbesondere der Kunde an der Software unberechtigterweise Änderungen vornimmt oder vornehmen lässt oder

15.2.2. der Kunde mit der Zahlung der geschuldeten Vergütung um mehr als zwei Monate oder mit einem Betrag, der insgesamt der Vergütung für zwei Monate entspricht, in Verzug ist.

Eine Kündigung aus wichtigem Grund setzt stets eine angemessene Fristsetzung voraus, es sei denn dies ist der kündigenden Partei unzumutbar. Im Falle einer Störung ist zusätzlich erforderlich, dass der Kunde Staufen.ValueStreamer mindestens zwei Mal (2x) erfolglos die Möglichkeit zur Behebung eingeräumt hat.

15.3. Kündigungen haben schriftlich mittels eingeschriebenen Briefes mit Rückschein zu erfolgen.

15.4. Mit Beendigung des Vertrags endet die Nutzungsmöglichkeit der Software für den Kunden. Wenn der Kunde seine von ihm gespeicherten Daten anderweitig weiternutzen möchte, muss er sie mit der dafür in der Software vorgesehenen Exportfunktion eigenhändig vor Vertragsende exportieren. Nach Vertragsende kann der Kunde einen Datenexport im von Staufen.ValueStreamer vorgesehenen Format von Staufen.ValueStreamer gegen zusätzliche Vergütung erhalten, wenn und soweit Staufen.ValueStreamer die Daten noch nicht gelöscht hat. Staufen.ValueStreamer löscht die Daten des Kunden spätestens sechs Monate nach Vertragsbeendigung.

§ 16  Vergütung, Zahlungsbedingungen

16.1. Für die Leistungen von Staufen.ValueStreamer zahlt der Kunde an Staufen.ValueStreamer die im Angebot festgelegten Gebühren.

16.2. Die vom Kunden für die Nutzung der Software zu zahlenden Gebühren werden jeweils im Voraus fällig.

16.3. Die Vergütung ist fällig mit Rechnungstellung. Die Zahlungsfrist beträgt 14 Tage ab Rechnungsstellung.

16.4. Sämtliche Preise gelten zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

§ 17  Exportbestimmungen

Die Software kann Ausfuhrkontrollgesetzen, -normen, -regelungen, -beschränkungen und nationalen Sicherheitskontrollen der Bundesrepublik Deutschlands, der Europäischen Union und/oder der Vereinigten Staaten von Amerika unterliegen. Der Kunde ist verpflichtet, sich daraus ergebende mögliche Einschränkungen zu beachten und, falls erforderlich, eigenständig die notwendigen Genehmigungen einzuholen. Der Kunde stellt Staufen.ValueStreamer von allen Folgen der Verletzung dieser Bestimmung frei.

§ 18  Schlussbestimmungen

18.1. Sämtliche Vereinbarungen, die eine Änderung, Ergänzung oder Konkretisierung dieses Vertrages beinhalten, bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.

18.2. Sollten einzelne Klauseln dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt.

18.3. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Stuttgart.

 

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts vom 11. April 1980 (Wiener Übereinkommen – CISG).